Die finanziellen Corona-Hilfen im Überblick

Die finanziellen Corona-Hilfen

 

Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Investitionsprämie – die Liste an finanziellen Corona-Hilfen der Bundesregierung für die Bewältigung der COVID-19-Krise ist lang. Wir haben die wichtigsten Infos und Links übersichtlich zusammengefasst.

 

1) Kurzarbeit I, II & III

Zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.03.2021 können Arbeitnehmer zur sogenannten Kurzarbeit angemeldet werden – denn die Möglichkeit, Corona-Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, wurde mit der Phase III um weitere sechs Monate verlängert. Seit dem 01.10.2020 bis zum 31.03.2021 ist die KUA III möglich.

 

2) Umsatzersatz & Ausfallbonus

Bis zum 20.01.2021 konnte der Umsatzersatz über FinanzOnline beantragt werden, nun gibt es den sogenannten Ausfallbonus: Unternehmen, die im Zuge des Lockdowns ab Jänner 2021 einen Umsatzausfall von mindestens 40 % nachweisen, können bis zu 30 % des Umsatzes über FinanzOnline beantragen. Der Betrag ist mit 60.000 Euro pro Monat gedeckelt. Anträge sollen jeweils ab dem 16. des Folgemonats möglich sein, die erste Antragstellung kann damit ab 16.02.2021 erfolgen. Achtung: Von den 30 % machen 15 % den „Ausfallbonus“ aus, die andere Hälfte ist ein Vorschuss auf den „Fixkostenzuschuss 800.000“ – das bedeutet, das für den jeweiligen Monat verpflichtend der FKZ 800.000 beantragt werden muss. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

 

3) Fixkostenzuschuss I, II & Verlustersatz

Seit dem 20.05.2020 können Unternehmen über FinanzOnline mit dem Fixkostenzuschuss I und seit dem 23.12.2020 mit dem „Fixkostenzuschuss 800.000“ ihre Fixkosten anteilig decken. Als weiterer Teil der finanziellen Corona-Hilfen gibt es den Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten, der eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent darstellt.

 

4) aws-Investitionsprämie

Die aws fördert jetzt Unternehmen mit einem Zuschuss von 7 % für Neuinvestitionen in Zukunftsthemen. Wer im Bereich Umwelt oder Digitalisierung investiert, wird sogar mit 14 % gefördert. Die aws-Investitionsprämie kann noch bis zum 28.02.2021 beantragt werden. Zudem wurde nun die Frist für die Setzung der ersten Maßnahme verlängert: Diese läuft jetzt bis zum  31.05.2021 – der Antrag ist trotzdem bis zum 28. Februar zu stellen.

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