Fixkostenzuschuss Phase 2: Der „Fixkostenzuschuss 800.000“

Fixkostenzuschuss Phase 2 – Die wichtigsten Infos

 

Seit 20. Mai 2020 kann der Fixkostenzuschuss über FinanzOnline beantragt werden – nun ist auch der sogenannte „Fixkostenzuschuss 800.000“ da. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengefasst!

 

Alle Unternehmen, die im Zuge der Corona-Krise zwischen dem 16. September 2020 und dem 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mindestens 30 % erleiden, können ab dem 23. November 2020 und bis spätestens 31. Dezember 2021 den FKZ II einreichen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Neu ist, dass der Zuschuss bereits ab 30 % (statt bisher 40 %) Umsatzausfall beantragt werden kann. Damit sollen möglichst viele Betriebe aller Branchen unterstützt werden. Außerdem sind die förderbaren Fixkosten erweitert worden: Die AfA, die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt eines Mindestbetriebes notwendig sind, können nun geltend gemacht werden, Leasingraten werden gänzlich übernommen.

 

Hard Facts

  • Voraussetzung für die Beantragung sind Umsatzausfälle von mindestens 30 %.
  • Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und maximal bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein.
  • Die Fixkosten können für maximal zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen, oder jeweils zwei Blöcke ersetzt werden.
  • Der FKZ II richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall – beträgt der Umsatzausfall z.B. 50 %, werden 50 % der Fixkosten erstattet.
  • Die Auszahlung des FKZ II erfolgt in zwei Tranchen, die separat zu beantragen sind – der Antrag zur ersten Tranche kann ab 20. November 2020 eingereicht werden.
  • Spätestens in der zweiten Tranche sind der Lockdown-Umsatzersatz, Haftungen im Ausmaß von 100 % für Kredite zur Bewältigung der Corona-Krise, Corona-Zuschüsse aus dem NPO-Unterstützungsfonds sowie Zuwendungen von Bundesländern und Gemeinden anzurechnen.
  • Die Höhe der Umsatzausfälle und der Fixkosten muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
  • Es gibt die Option für einen pauschalen Fixkostenzuschuss von 30 % des Umsatzausfalles für Unternehmen, die im letztveranlagten Jahr einen Umsatz von weniger als 120.000 Euro hatten.
  • Der FKZ II ist pro Unternehmen mit 800.000 Euro begrenzt.

Achtung: Ein Lockdown-Umsatzersatz muss immer vor dem Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Die häufigsten Fragen & Antworten zum Umsatzersatz haben wir hier für Sie zusammengefasst: > Zu den Lockdown-Umsatzersatz-FAQs

 

Weitere Infos

COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG): Alle Infos zum Fixkostenzuschuss

WKO: Umsatzersatz & Fixkostenzuschuss im Überblick

WKO: Factsheet zum FKZ II

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