Investitionsprämie

Um die Investitionsbereitschaft österreichischer Unternehmen zu stärken hat die Bundesregierung eine Investitionsprämie beschlossen. Diese kann ab September für den Zeitraum 1. August 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden.

 

Wer kann die Investitionsprämie in Anspruch nehmen?

Der Zuschuss (Investitionsprämie) ist für Unternehmer aller Branchen und Größen (Unternehmer iSd UGB) möglich soweit sie über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehandelt wird.

 

Was wird gefördert?

Durch die Investitionsprämie werden Anlageninvestitionen die sich auf materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen beziehen, unterstützt.

Hierbei sind Investitionen in Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens zu verstehen, die im Unternehmen bisher noch nicht im Anlagevermögen aktiviert wurden. Somit können auch gebrauchte Vermögensgegenstände gefördert werden, solange es sich aus Unternehmenssicht um eine Neuanschaffung handelt.

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 7%, erhöht sich jedoch auf 14%, wenn es sich dabei um Investitionen in den Bereichen Ökologisierung und Digitalisierung handelt. Darunter fallen beispielsweise Investitionen in Elektrofahrräder oder Energieeinsparungen durch Gebäudesanierungen bzw. Verbesserungen von Geschäftsmodellen durch digitale Anwendungen oder die digitale Transformation zum E-Commerce. Ebenso werden Investitionen im Bereich Gesundheit/LifeScience beispielweise durch Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukte mit 14% Zuschuss gefördert.

Client-Equipment wie Headsets, Mikrophone, Mobiltelefone, Laptops oder Bildschirme werden zwar nicht im Rahmen der Zuschussförderung mit 14% gefördert, jedoch zählen sie zu den förderbaren Investitionen.

 

Welche Investitonen sind nicht begünstigt?

  • klimaschädliche Investitionen (insbesondere Fahrzeuge mit konventionellen Antrieb und Anlagen, die fossile Energieträger nutzen),
  • Grundstücke
  • Gebäudeerwerb außer von Bauträger
  • Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder Vermietung an Private gedacht sind
  • Finanzanlagen
  • Unternehmensübernahmen
  • aktivierte Eigenleistungen
  • „Staatliche Einheiten“ mit Kennung S 13, außer wenn im Wettbewerb und keine hoheitlichen Aufgaben

 

Wie kann man die Investitionsprämie beantragen?

Anträge können ab 01. September 2020 elektronisch eingebracht werden.

Für die Beantragung der Förderung muss zumindest ein Investitionsvolumen in Höhe von EUR 5.000 stattgefunden haben, wobei mehrere kleinere Investitionen (auch geringwertige Wirtschaftsgüter) in einem Antrag zusammengefasst werden können.

Ab einer Investitionsprämie in Höhe von EUR 12.000 ist zwingend eine Bestätigung, normalerweise eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einzuholen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Beantragung.

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