COVID-19: Update Kurzarbeit
Hier einige interessante Themen aus unserer Beratungspraxis:
- Bei der Berechnung der Netto-Garantie sind steuerfreie Zulagen unter Umständen nicht als solche zu berechnen. Sollte der Dienstnehmer nicht arbeiten, kann eine steuerfreie Zulage, zu einer steuerpflichtigen werden.
- Ist ein Überstundenpauschale ohne Widerspruchsrecht vereinbart, muss dieses Überstundenpauschale auch bei der Berechnung der Netto-Garantie miteinbezogen werden.
- Werden Kraftfahrzeuge, welche Dienstnehmern überlassen sind, verschlossen an das Unternehmen zurückgestellt, ist kein Sachbezug bei der Berechnung der Netto-Garantie heranzuziehen.
- Die Arbeitszeitverkürzung ist explizit festzulegen.
- Sind in Ihrem Unternehmen Gleitzeitvereinbarungen aktiv, müssen diese dementsprechend geändert werden, so dass die Bestimmungen an die reduzierte Arbeitszeit angepasst werden.
- Bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 50% (oder mehr) sind auch Dienstnehmer zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten verpflichtet, die sonst nach dem Arbeitszeitgesetz keine Aufzeichnungen führen müssen (z.B. Geschäftsführer).