COVID-19: Update Kurzarbeit

Hier einige interessante Themen aus unserer Beratungspraxis:
 
  • Bei der Berechnung der Netto-Garantie sind steuerfreie Zulagen unter Umständen nicht als solche zu berechnen. Sollte der Dienstnehmer nicht arbeiten, kann eine steuerfreie Zulage, zu einer steuerpflichtigen werden.
  • Ist ein Überstundenpauschale ohne Widerspruchsrecht vereinbart, muss dieses Überstundenpauschale auch bei der Berechnung der Netto-Garantie miteinbezogen werden. 
  • Werden Kraftfahrzeuge, welche Dienstnehmern überlassen sind, verschlossen an das Unternehmen zurückgestellt, ist kein Sachbezug bei der Berechnung der Netto-Garantie heranzuziehen.
  • Die Arbeitszeitverkürzung ist explizit festzulegen.
  • Sind in Ihrem Unternehmen Gleitzeitvereinbarungen aktiv, müssen diese dementsprechend geändert werden, so dass die Bestimmungen an die reduzierte Arbeitszeit angepasst werden. 
  • Bei einer Verringerung der Arbeitszeit um 50% (oder mehr) sind auch Dienstnehmer zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten verpflichtet, die sonst nach dem Arbeitszeitgesetz keine Aufzeichnungen führen müssen (z.B. Geschäftsführer).

 

Für nähere Informationen zur Kurzarbeit und anderen arbeitsrechtlichen Themen im Zusammenhang mit Covid-19 lesen Sie unseren letzten Beitrag.

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