COVID-19: Corona-Hilfsfonds

Der neue Corona-Hilfsfonds folgt dem 1. Paket der Sofort-Hilfsmaßnahmen und umfasst im Wesentlichen zwei Maßnahmen:

 

  1. Kreditgarantie der Republik Österreich
  2. Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss

Die Kreditgarantie umfasst bist zu 90% eines Betriebsmittelkredites. Somit ist für rasche Liquidität gesorgt.
 
Für Betriebe, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 40% aufgrund der Corona-Krise zu verzeichnen haben, besteht nun die Möglichkeit Fixkostenzuschüsse zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses reicht von 25% bei einem Umsatzrückgang von 40% bis 60%, bis hin zu 75% bei einem Umsatzrückgang von 80% bis 100%.

Eine Antragstellung ist ab dem 15.4.2020 möglich.

Link zur Information betreffend Corona-Hilfsfonds – Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html

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