COVID-19: Corona-Hilfsfonds
Der neue Corona-Hilfsfonds folgt dem 1. Paket der Sofort-Hilfsmaßnahmen und umfasst im Wesentlichen zwei Maßnahmen:
- Kreditgarantie der Republik Österreich
- Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Betriebskostenzuschuss
Die Kreditgarantie umfasst bist zu 90% eines Betriebsmittelkredites. Somit ist für rasche Liquidität gesorgt.
Für Betriebe, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 40% aufgrund der Corona-Krise zu verzeichnen haben, besteht nun die Möglichkeit Fixkostenzuschüsse zu beantragen. Die Höhe des Zuschusses reicht von 25% bei einem Umsatzrückgang von 40% bis 60%, bis hin zu 75% bei einem Umsatzrückgang von 80% bis 100%.
Eine Antragstellung ist ab dem 15.4.2020 möglich.
Link zur Information betreffend Corona-Hilfsfonds – Wirtschaftskammer Österreich: https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html