e-Zustellung verpflichtend ab 1.1.2020

Wie schon Anfang des Jahres mitgeteilt, werden ab dem neuen Jahr behördliche Schriftstücke nur noch im Wege der e-Zustellung übermittelt. Sollten Sie sich damit noch nicht auseinandergesetzt haben, finden Sie nachfolgend einen kurzen Überblick, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Unternehmen für die elektronische Zustellung bereit ist.

Wer ist betroffen?

Mit 1.1.2020 sind Unternehmen (ausgenommen Kleinunternehmer gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG) verpflichtet, sich zur elektronischen Zustellung von behördlichen Schriftstücken im Unternehmerserviceportal (USP) zu registrieren.
Der Begriff „Unternehmen“ umfasst neben Personen mit betrieblichen Einkünften auch Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen.

Was ändert sich?

Schriftstücke, die elektronisch zugestellt wurden, sind ab 1.12.2019 im USP unter „MeinPostkorb“ zu finden. Sie erhalten auch eine E-Mail-Benachrichtigung (an eine/mehrere im USP hinterlegte E-Mail-Adresse(n)), sollte eine neue Nachricht im Postkorb eingehen.
Rsa- oder Rsb-Briefe können über Log-In mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur im USP abgeholt werden. Briefe ohne nachweisliche Zustellung können über einen „normalen“ Login eines Postbevollmächtigten in ihrem Unternehmen abgeholt werden.

Was müssen Sie tun?

Grundsätzlich wurden Unternehmen, die z.B. einen Finanz-Online-Zugang haben, automatisch in das Teilnehmerverzeichnis zur e-Zustellung übernommen. Bitte überprüfen Sie im USP unter „MeinPostkorb“, ob Sie schon registriert sind und ob ein Postbevollmächtigter hinterlegt ist.

Aktivierung der e-Zustellung

 

Es gibt aktuell keine Sanktionen für eine Nicht-Teilnahme. Sollten Sie nicht ins Teilnehmerverzeichnis übernommen worden sein, erhalten Sie Ihre behördliche Post weiterhin postalisch.Achtung ist geboten, sollten Ihre Adressinformationen automatisch ins Teilnehmerverzeichnis übernommen worden sein – dadurch sind Sie nämlich zur e-Zustellung registriert und erhalten behördliche Zustellungen seit dem 1.12.2019 über das USP.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die zugestellten Schriftstücke maximal 10 Wochen in „MeinPostkorb“ abrufbar sind und danach gelöscht werden. Speichern Sie die Dokumente daher lokal zB auf Ihrem Computer ab.

Hilfreiche Links:Handy-Signatur – https://handy-signatur.at
USP – https://usp.gv.at
BMDW – https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung

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