Brexit – Ausschüttungen einer in Österreich ansässigen Gesellschaft an eine britische Muttergesellschaft

Bisher gab es gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU, v. 30.11.2011) eine Befreiung von Kapitalertragsteuern und ähnlichen Quellensteuern, z.B. Steuern auf Dividenden, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft zufließen oder einer dort gelegenen Betriebsstätte zuzurechnen sind.

Nach einem „harten“ Brexit wäre diese Richtline nicht mehr anwendbar und es käme zu ungewollten Steuerbelastungen. Die daraus resultierende Doppelbesteuerung von Einkünften kann über entsprechende völkerrechtliche Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)) verhindert bzw. verringert werden. Das DBA Österreich –Vereinigtes Königreich sieht aktuell folgende Quellensteuer für Dividenden vor:

  • 5% der Bruttodividenden, wenn der Dividendenempfänger eine Gesellschaft ist, die unmittelbar oder mittelbar mindestens 25% der Stimmrechte der dividendenauszahlenden Gesellschaft kontrolliert (Schachteldividenden)
  • 15% der Bruttodividenden in allen anderen Fällen.

Dies gilt vice versa für Ausschüttungen britischer Gesellschaften an österreichische Muttergesellschaften.

Wir empfehlen Ihnen daher, eine ohnehin geplante Gewinnausschüttung zeitlich vorzuziehen. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

 

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