Tipps zum Jahresende 2017 – Teil 4 – Aussicht für 2018

Tipps zum Jahresende 2017

 

Das Jahr 2017 neigt sich immer mehr dem Ende zu. Unsere Erfahrung aus den vergangenen GPLA-Prüfungen wollen wir daher gerne mit Ihnen teilen. Worauf Sie sonst noch achten sollen und welche Änderungen sie in Zukunft bedenken müssen, verraten wir Ihnen hier in unseren Tipps für 2018.

 

Voraussichtliche Werte für 2018

Vorbehaltlich der noch ausstehenden offiziellen Kundmachung ergeben sich, basierend auf der Aufwertungszahl für 2018 (1,029) folgende Grenzwerte:

Bezeichnung Werte
Geringfügigkeitsgrenze, monatlich EUR 438,05
Grenzwert für Dienstgeberabgabe EUR 657,08
Höchstbeitragsgrundlage, monatlich EUR 5.130,0 (täglich EUR 171,00)
Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen, jährlich EUR 10.260,00
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen, monatlich EUR 5.985,00
Beitragsgrundlage für Versicherte, die kein Entgelt/ keine Bezüge erhalten, monatlich EUR 824,70 (täglich EUR 27,49)
Beitragsgrundlage für Zivildiener, monatlich EUR 1.160,40 (täglich EUR 38,68)
Grenzbeträge für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag Bis EUR 1.381,00:                                         0 %

Über EUR 1.381,00 bis EUR 1.506,00       1 %

Über EUR 1.506,00 bis EUR 1.696,00       2 %

Über EUR 1.696,00                                      3 %

Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag Bis EUR 1.381,00:                                         0 %

Über EUR 1.381,00 bis EUR 1.506,00       1 %

Über EUR 1.506,00                                      1,2%

Auflösungsabgabe EUR 128,00
Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener, monatlich EUR 5,44
Unfallversicherungsbeitrag für Asylwerber, monatlich EUR 1.110,90 (täglich EUR 37,03)
Unfallversicherungsbeitrag für hilfs- und schutzbedürftige Fremde mit Grundversorgung, monatlich EUR 1.110,90 (täglich EUR 37,03)

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