Lobbying für die Steuerzahler

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat bereits zum zweiten Mal einen Wahrnehmungsbericht der österreichischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgelegt. Darin werden über den Zeit-raum 2014 bis 2016 Kritikpunkte in der Steuergesetzgebung und Steueradministration aufgelistet. Zudem werden Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung in den angesprochenen Punkten gegeben.
Kritikpunkte
Vielfach wird von den Steuerberatern betont, dass sich die Außenprüfungspraxis in den vergangenen Jahren verschärft hat. Auf den Betriebsprüfern lastet ein hoher Druck, Abgaben vorzuschreiben oder Mehrergebnisse zu erzielen. Dies bekommen die Unternehmen deutlich zu spüren. Auch im Bereich des Finanzstrafrechts kommt es zunehmend zu Verfahren aufgrund von „Bagatelldelikten“, wie etwa der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei der Qualifizierung als Werbung oder Repräsentation. Wesentliche Verbesserungen sieht die KWT in Ihrem Wahrnehmungsbericht hingegen in den Handlungen der Finanzpolizei. Gab es anfangs noch unzumutbare Vorgangsweisen, sind diese mittlerweile auf Einzelfälle beschränkt.
Verbesserungsvorschläge
Als Verbesserungsvorschläge nennt die KWT dringend erforderliche Vereinfachungen für den Unternehmeralltag. Im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts bedarf es einer radikalen Reduktion der Beitragsgruppen in der Lohnverrechnung zur Vermeidung von Falscheinstufungen. Hinsichtlich der Steuervollziehung sollte stärker auf die Verhältnismäßigkeit bei Strafen für Finanzordnungswidrigkeiten Bedacht genommen werden. Überzogene Strafen würden oft Existenzen von Unternehmen und die durch sie geschaffenen Arbeitsplätze gefährden.
Im Wahrnehmungsbericht wird zudem auf die oftmals nicht ausreichenden Fristen der Gesetzesbegutachtung hingewiesen. Aufgrund dessen, dass die Expertise der zur Stellungnahme Eingeladenen meist nur am Rande in die Gesetze mit einbezogen wird, sind innerhalb kurzer Zeit immer wieder Reparaturgesetze notwendig, wie es etwa bei der GmbH light der Fall war.
Es bleibt zu hoffen, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch der Gesetzgeber den Anregungen dieses zweiten Wahrnehmungsberichtes der KWT Folge leisten und den Unternehmern die tägliche Arbeit erleichtern werden.
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