KMU-Investitionszuwachsprämie 2017/2018

Investitionszuwachsprämie

Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bekräftigte in einem Vortrag an den Ministerrat das Ziel, Unternehmen zu Investitionen anzuregen. Investitionsanreize sollen, die Zustimmung der Bundesregierung vorausgesetzt, durch eine KMU-Investitionszuwachsprämie gesetzt werden.

Das Bundesministerium für Finanzen wird demnach in den Jahren 2017 und 2018 für die Investitionszuwachsprämie jeweils EUR 87,5 Mio (in Summe somit EUR 175 Mio) zur Verfügung stellen. Es wird von Seiten des Ministeriums beabsichtigt, rund 10.000 Unternehmen zu unterstützen.

Geförderte Investitionen

Das angestrebte Modell soll jenem in Salzburg (Zeitraum von 1.April 2015 bis 31. Dezember 2016) nachempfunden werden, wonach Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens gefördert werden. PKW und Grundstücke werden von den förderungsbegünstigten Investitionen ausgenommen. Dem Namen der Investitionszuwachsprämie folgend ist zu erwarten, dass nur jener Betrag der Förderung unterliegt, der die durchschnittliche Investition in den letzten drei Jahren übersteigt.

Höhe der Prämie

Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl der Unternehmen und beträgt entweder 15 % oder 10 %. Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 50.000 und höchstens EUR 450.000 für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern wird mit 15 % gefördert. Beschäftigt ein Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter, wird der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 100.000 und höchstens EUR 750.000 mit 10 % gefördert.

Inkrafttreten

Zwar bleibt der endgültige Beschluss der Bundesregierung zur Investitionszuwachsprämie abzuwarten, allerdings ist im Falle der Umsetzung zu erwarten, dass das Fördervolumen entsprechend der Salzburger Investitionszuschussprämie dem „first come, first serve“ Prinzip folgend verteilt wird. Zeitnahe Überlegungen über erforderliche Investitionen, die in den Folgejahren durchgeführt werden können, sind zu empfehlen, um bereits zu Beginn der Antragsstellungsmöglichkeit rasch reagieren zu können.

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